Mieter werden

Willkommen auf unserer Ratgeberseite für Mietinteressenten!

Eine Wohnungssuche ist immer eine aufregende, aber auch herausfordernde Aufgabe. Es gibt viele Faktoren, die man berücksichtigen sollte, um sicherzustellen, dass die neue Wohnung, den Bedürfnissen als auch dem Budget entspricht. Hier sind einige wichtige Punkte, die Mietinteressenten bei der Wohnungssuche beachten sollten. Auch einige Formulare stehen zum Download bereit. Für die Anzeige der Dateien benötigen Sie den kostenlosen Adobe Acrobat Reader.

Bevor Sie weiterlesen, sollten Sie die Hinweise aus dem Informationsblättern zur Informationspflicht gemäß Art. 6 ff EU-DSGVO sowie zum Datenschutz gelesen und zur Kenntnis genommen haben.

Geöffnete Wohnungstür mit Schlüssel als Symol für den Ratgeber Mietinteressenten Besichtigung. Foto: WGF

Was muss der Vermieter vor und bei der Wohnungsbesichtigung wissen?

Zu welchen Angaben ist ein Mietinteressent verpflichtet?

Falls Sie eine von Ihnen ausgesuchte Wohnung besichtigen möchten, benötigen wir zur Prüfung

  • Name, Vorname und Anschrift
  • eventuell Personalausweis
  • Die Bereitstellung weiterer Informationen erfolgt völlig freiwillig!

(Rechtsgrundlage zu diesem Zeitpunkt ist im Rah­men der In­ter­es­sen­ab­wä­gung nach Art. 6 Abs. 1 lit f DS-GVO oder auf­grund Ih­rer Ein­wil­li­gung ge­mäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO)

 

 

Das Foto eines Händedrucks, als Symbolbild für den Ratgeber für Mietinteressenten. Foto: Jirapong, AdobeStock

Was muss der Vermieter vor Vertragsabschluss wissen?

Welche Formulare muss ich vor Mietvertragsabschluss vorlegen?

Falls Sie eine von Ihnen besichtigte Wohnung mieten möchten, benötigen wir zur Prüfung vor Unterzeichnung des Mietvertrags (Rechtsgrundlage zu diesem Zeitpunkt ist Art. 6 Abs. 1 DSGVO, Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen):

  • Name, Vorname und Adresse aller Mietvertragspartner (entsprechend unserer Mieterselbstauskunft)
  • Anzahl der einziehenden Personen
  • Nachweise der Einkommensverhältnisse
  • Bonitätsauskunft (diese wird von uns eingeholt)

Unser SCHUFA-Hinweis zu Mietanträgen.

Die Wohnungsgesellschaft Freital mbH (WGF mbH) übermittelt zum Zwecke der Kreditwürdigkeitsprüfung des Mietinteressenten vor Abschluss des Mietvertrages im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung dieses Mietverhältnisses sowie Daten über nicht vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der WGF mbH oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

Die SCHUFA verarbeitet Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.

Gefaltete Euroscheine und Kleingeld als Symbolbild für den Ratgeber Kaution für Mietinteressenten. Foto: HJBC, AdobeStock

Rund um die Finanzen!

Fallen bei einem Vertragsabschluss Gebühren an?

Als städtisches Wohnungsunternehmen sind an uns weder Provisionen noch sonstige Gebühren oder Anteile zu entrichten.

Ist eine Mietkaution nötig?

Die Kau­ti­on ist eine Si­cher­heits­leis­tung des Mie­ters, die vor Überg­a­be der Schlüs­sel zu zah­len ist. Sie be­trägt drei Mo­nats­kalt­mie­ten und wird im Miet­ver­trag fest­ge­legt.

Vor­aus­zah­lun­gen für die ver­ein­bar­ten kal­ten und war­men Ne­ben­kos­ten blei­ben bei der Be­rech­nung der Kau­ti­on au­ßer Be­tracht. In un­se­rer Woh­nungs­ge­sell­schaft ist eine Bar­kau­ti­on zu hin­ter­le­gen.

Wohngeldanspruch

Wohngeld – Unterstützung für bezahlbares Wohnen

Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen können Wohngeld als Zuschuss zu ihren Wohnkosten erhalten. Wohngeld ist kein Almosen, sondern ein gesetzlicher Anspruch für alle Berechtigten. Es deckt nicht die gesamte Miete, hilft aber, eine angemessene Wohnung zu finanzieren.

Seit 2016 wurde das Wohngeld erhöht und verbessert – dadurch profitieren in Sachsen deutlich mehr Haushalte als zuvor.

Gehören Sie dazu?
Lassen Sie sich von Ihrer Wohngeldbehörde beraten! Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten.

Wie bekomme ich Wohngeld?

Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Die Höhe des Zuschusses hängt von drei Faktoren ab:

  • Ihr Einkommen
  • Die Höhe der Miete (bruttokalt)
  • Die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen

Weitere Informationen gibt es online unter AMT24.

Beispielrechnungen

Alleinstehende Rentnerin

  • Miete: 305 € bruttokalt

  • Einkommen: 850 € Altersrente

  • Wohnort: Mietenstufe 1 (z. B. Aue, Plauen, Löbau, Nossen)

  • Wohngeld: 58 € / Monat

Rentnerehepaar

  • Miete: 420 € bruttokalt

  • Einkommen: 800 € (Ehemann, schwerbehindert, GdB 100) + 500 € (Ehefrau)

  • Wohnort: Mietenstufe 2 (z. B. Chemnitz, Döbeln, Bautzen, Leipzig, Zwickau)

  • Wohngeld: 103 € / Monat

Ehepaar mit einem Kind

  • Miete: 500 € bruttokalt

  • Einkommen: 1.650 € (Ehemann, Bruttoeinkommen) + Ehefrau arbeitslos (kein Alg I)

  • Wohnort: Mietenstufe 3 (z. B. Dresden, Coswig, Markkleeberg, Pirna, Taucha)

  • Wohngeld: 153 € / Monat

Alleinerziehende mit zwei Kindern (9 & 13 Jahre)

  • Miete: 495 € bruttokalt

  • Einkommen: 1.380 € Brutto + 320 € Unterhalt für die Kinder

  • Wohnort: Mietenstufe 2

  • Wohngeld: 122 € / Monat

Zuständigen Wohngeldstelle:

Wohngeldstelle der GROSSEN KREISSTADT FREITAL

Dienstgebäude Rathaus Deuben , Dresdner Straße 212, 01705 Freital

Telefon: 03 51 6476-558, Fax:   03 51 6476-48282, E-Mail: sozialamt(at)freital.de

Symbolbild für den Ratgeber Mietinteressenten zum Wohnberechtigungsschein. Foto: andyller, AdobeStock

Rund um die Wohnberechtigung!

Ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich?

Nein, bei Anmietungen einer Wohnung unseres Bestandes ist kein Wohnberechtigungsschein erforderlich.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

  • Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
    Ein WBS ist eine Bescheinigung, die berechtigt, eine staatlich geförderte Wohnung zu mieten. Er wird an Haushalte mit geringem Einkommen vergeben.

  • Wann wird ein WBS benötigt?
    Falls Sie eine sozial geförderte Wohnung anmieten möchten, ist ein gültiger WBS erforderlich. Freie Mietwohnungen können jedoch auch ohne WBS bezogen werden.

  • Wo und wie beantrage ich einen WBS?
    Der Wohnberechtigungsschein kann bei der zuständigen Wohngeldstelle beantragt werden. Benötigt werden Nachweise über Einkommen und Haushaltsgröße.

  • Habe ich Anspruch auf einen WBS?
    Die Einkommensgrenzen variieren je nach Bundesland und Haushaltstyp. Eine Beratung bei der Wohngeldstelle hilft weiter.

Bekunden Sie hier ganz einfach Ihr Interesse zur Anmietung einer Wohnung!