Mieter werden
Willkommen auf unserer Ratgeberseite für Mietinteressenten!
Eine Wohnungssuche ist immer eine aufregende, aber auch herausfordernde Aufgabe. Es gibt viele Faktoren, die man berücksichtigen sollte, um sicherzustellen, dass die neue Wohnung, den Bedürfnissen als auch dem Budget entspricht. Hier sind einige wichtige Punkte, die Mietinteressenten bei der Wohnungssuche beachten sollten. Auch einige Formulare stehen zum Download bereit. Für die Anzeige der Dateien benötigen Sie den kostenlosen Adobe Acrobat Reader.
Bevor Sie weiterlesen, sollten Sie die Hinweise aus dem Informationsblättern zur Informationspflicht gemäß Art. 6 ff EU-DSGVO sowie zum Datenschutz gelesen und zur Kenntnis genommen haben.

Was muss der Vermieter vor und bei der Wohnungsbesichtigung wissen?
Zu welchen Angaben ist ein Mietinteressent verpflichtet?
Falls Sie eine von Ihnen ausgesuchte Wohnung besichtigen möchten, benötigen wir zur Prüfung
- Name, Vorname und Anschrift
- eventuell Personalausweis
- Die Bereitstellung weiterer Informationen erfolgt völlig freiwillig!
(Rechtsgrundlage zu diesem Zeitpunkt ist im Rahmen der Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit f DS-GVO oder aufgrund Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO)

Was muss der Vermieter vor Vertragsabschluss wissen?
Welche Formulare muss ich vor Mietvertragsabschluss vorlegen?
Falls Sie eine von Ihnen besichtigte Wohnung mieten möchten, benötigen wir zur Prüfung vor Unterzeichnung des Mietvertrags (Rechtsgrundlage zu diesem Zeitpunkt ist Art. 6 Abs. 1 DSGVO, Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen):
Unser SCHUFA-Hinweis zu Mietanträgen.
Die Wohnungsgesellschaft Freital mbH (WGF mbH) übermittelt zum Zwecke der Kreditwürdigkeitsprüfung des Mietinteressenten vor Abschluss des Mietvertrages im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung dieses Mietverhältnisses sowie Daten über nicht vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der WGF mbH oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
Die SCHUFA verarbeitet Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.

Rund um die Finanzen!
Fallen bei einem Vertragsabschluss Gebühren an?
Als städtisches Wohnungsunternehmen sind an uns weder Provisionen noch sonstige Gebühren oder Anteile zu entrichten.
Ist eine Mietkaution nötig?
Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters, die vor Übergabe der Schlüssel zu zahlen ist. Sie beträgt drei Monatskaltmieten und wird im Mietvertrag festgelegt.
Vorauszahlungen für die vereinbarten kalten und warmen Nebenkosten bleiben bei der Berechnung der Kaution außer Betracht. In unserer Wohnungsgesellschaft ist eine Barkaution zu hinterlegen.
Wohngeldanspruch
Wohngeld – Unterstützung für bezahlbares Wohnen
Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen können Wohngeld als Zuschuss zu ihren Wohnkosten erhalten. Wohngeld ist kein Almosen, sondern ein gesetzlicher Anspruch für alle Berechtigten. Es deckt nicht die gesamte Miete, hilft aber, eine angemessene Wohnung zu finanzieren.
Seit 2016 wurde das Wohngeld erhöht und verbessert – dadurch profitieren in Sachsen deutlich mehr Haushalte als zuvor.
Gehören Sie dazu?
Lassen Sie sich von Ihrer Wohngeldbehörde beraten! Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten.
Wie bekomme ich Wohngeld?
Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Die Höhe des Zuschusses hängt von drei Faktoren ab:
- Ihr Einkommen
- Die Höhe der Miete (bruttokalt)
- Die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
Weitere Informationen gibt es online unter AMT24.
Beispielrechnungen
Alleinstehende Rentnerin
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Miete: 305 € bruttokalt
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Einkommen: 850 € Altersrente
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Wohnort: Mietenstufe 1 (z. B. Aue, Plauen, Löbau, Nossen)
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Wohngeld: 58 € / Monat
Rentnerehepaar
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Miete: 420 € bruttokalt
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Einkommen: 800 € (Ehemann, schwerbehindert, GdB 100) + 500 € (Ehefrau)
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Wohnort: Mietenstufe 2 (z. B. Chemnitz, Döbeln, Bautzen, Leipzig, Zwickau)
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Wohngeld: 103 € / Monat
Ehepaar mit einem Kind
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Miete: 500 € bruttokalt
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Einkommen: 1.650 € (Ehemann, Bruttoeinkommen) + Ehefrau arbeitslos (kein Alg I)
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Wohnort: Mietenstufe 3 (z. B. Dresden, Coswig, Markkleeberg, Pirna, Taucha)
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Wohngeld: 153 € / Monat
Alleinerziehende mit zwei Kindern (9 & 13 Jahre)
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Miete: 495 € bruttokalt
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Einkommen: 1.380 € Brutto + 320 € Unterhalt für die Kinder
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Wohnort: Mietenstufe 2
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Wohngeld: 122 € / Monat
Zuständigen Wohngeldstelle:
Wohngeldstelle der GROSSEN KREISSTADT FREITAL
Dienstgebäude Rathaus Deuben , Dresdner Straße 212, 01705 Freital
Telefon: 03 51 6476-558, Fax: 03 51 6476-48282, E-Mail: sozialamt(at)freital.de

Rund um die Wohnberechtigung!
Ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich?
Nein, bei Anmietungen einer Wohnung unseres Bestandes ist kein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
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Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Ein WBS ist eine Bescheinigung, die berechtigt, eine staatlich geförderte Wohnung zu mieten. Er wird an Haushalte mit geringem Einkommen vergeben. -
Wann wird ein WBS benötigt?
Falls Sie eine sozial geförderte Wohnung anmieten möchten, ist ein gültiger WBS erforderlich. Freie Mietwohnungen können jedoch auch ohne WBS bezogen werden. -
Wo und wie beantrage ich einen WBS?
Der Wohnberechtigungsschein kann bei der zuständigen Wohngeldstelle beantragt werden. Benötigt werden Nachweise über Einkommen und Haushaltsgröße. -
Habe ich Anspruch auf einen WBS?
Die Einkommensgrenzen variieren je nach Bundesland und Haushaltstyp. Eine Beratung bei der Wohngeldstelle hilft weiter.
Bekunden Sie hier ganz einfach Ihr Interesse zur Anmietung einer Wohnung!